EntsorgungEin
integrierter Abfallschlüsselkatalog ermöglicht die Zuordnung
in den Entsorgungsartikeln. In der Belegerfassung lassen
sich zusätzlich Herkunft und Verbleib der Artikel bestimmen.
Die Auswertungen der erfassten Belegdaten erfolgt über
diverse Statistiken wie das Betriebstagebuch oder das
Nachweisregister.

Bild: Integrierter
Abfallschlüsselkatalog
Es besteht die Möglichkeit Entsorgungsnachweisnummern für
Einzel- sowie für Sammelnachweise im Kunden oder
Kundenübergreifend zu erfassen. Für diese ESN lassen sich
direkt bei der Belegerfassung Begleit- oder Übernahmeschein
erstellen. Natürlich wird bei diesem Vorgang geprüft, ob die
genehmigte Menge überschritten wird. Eine Datumsprüfung
verhindert die Auswahl nicht mehr gültiger ESN.

Bild: Zuordnung einer
Entsorgungsnachweisnummer in den Kundenstammdaten
Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)Für alle gefährlichen Abfälle, die als solche im Abfallkatalog gekennzeichnet sind, gilt ab dem 01. April 2010 das
„elektronische Abfallnachweisverfahren“ eANV.
Das gesetzlich vorgeschriebene Nachweisverfahren darf dann nur noch in elektronischer Form erfolgen.
Entsorger sind verpflichtet ab diesem Datum elektronisch zu
signieren.
Ihre Daten liegen bei unserer Lösung für das eANV in Ihrem Hause, so dass das Risiko eines Datenmissbrauchs minimiert wird.
Ein weiterer Vorteil: Es fallen keine laufenden Kosten nach der Anzahl der übertragenen Scheine oder Nachweise an.

Bild: Erstellung der
Begleitpapiere über das Modul eANV
Bild:
Quittungsbeleg für einen elektronischen Begleitschein
(Anklicken um das Muster als PDF-Dokument
anzuschauen)